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Umbau des Deckzentrums – Termin für das Betriebskonzept rückt näher
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Mit der Novellierung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) im Jahr 2021 sind die Anforderungen an die Schweinehaltung in vielen Kriterien angehoben worden. Die Umsetzungsfristen für den Einsatz von organischem Beschäftigungsmaterial, die Anforderungen hinsichtlich Lärm, Schadgase und Beleuchtung oder des Tier-Fressplatzverhältnisses sind schon lange abgelaufen und im Alltag für Schweinehalter etabliert. Diese Vorschriften gelten für alle Schweinehalter. Anfang des kommenden Jahres endet für Ferkelerzeuger die erste Frist der für die Zukunft des Betriebszweiges entscheidenden Vorgaben: die Abgabe eines Betriebs- und Umbaukonzeptes für das Deckzentrum steht an. Bis zum 09. Februar 2024 muss jeder Sauenhalter eine Erklärung abgeben, ob er noch weiterhin Sauen halten möchte. Wenn ja, ist ein Betriebs- und Umbaukonzept mit zukünftig geplanten Haltung im Deckzentrum beim zuständigen Veterinäramt einzureichen.

Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung schreibt keine besondere Form oder Inhalte für das Betriebs- und Umbaukonzept vor. Das Konzept sollte aber die Mindestinformationen wie den Betriebsnamen, Anschrift und VVVO-Nummer enthalten. Wenn davon abweichend auch den Namen und die Anschrift des Betreibers. Eine kurze Beschreibung des geplanten Haltungsverfahrens mit der Anzahl der Tierplätze im Deckzentrum und Fläche je Sau (> 5m² je Sau) sowie der Angabe nach getrennten Funktionsbereichen mit Liegefläche (1,3 m² je Sau) und Aktivitätsfläche mit Strukturelementen ergänzt durch eine Skizze vervollständigen die Angaben.

Bis zum 09. Februar 2024 muss jeder Sauenhalter eine Erklärung abgeben, ob er weiterhin Sauen halten möchte

Bisher klingt das ganz einfach. Aber der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nennt zunächst weitere Fristen:

  • wer die Aufgabe der Sauenhaltung erklärt, muss bis zum 09. Februar 2026 die Ferkelerzeugung dann auch tatsächlich einstellen.
  • wer im Betriebs- und Umbaukonzept den zusätzlichen Platz für das Deckzentrum durch einen Auslauf oder neue Stallgebäude darlegt, muss bis zum 09. Februar 2026 einen dafür notwendigen Bauantrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
  • die Umsetzungsfrist der im Betriebskonzept vorgestellten Maßnahmen, egal ob mit oder ohne erforderliche Baugenehmigung muss bis zum 09. Februar 2029 umgesetzt sein.
  • es gibt eine Härtefallregelung, mit der die Umsetzung erst zwei Jahre später erfolgt sein muss. Aber wie der Name es schon sagt, es ist eine Härtefallregelung und Kriterien dafür werden eher restriktiv gehandhabt und sind mit den Veterinärbehörden um Vorfeld abzusprechen.

In der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wird nichts dazu bestimmt, ob das 2024 eingereichte Betriebs- und Umbaukonzept auch 2029 genauso umgesetzt sein muss. Wenn sich also in den fünf Jahren von 2024 bis 2029 die Bedingungen im Betrieb geändert haben, weil die Hofnachfolge anders entscheidet oder die betriebliche Entwicklung ganz andere Wege geht, ist ein geändertes Konzept für das Deckzentrum kein Hindernis. Auch ein späteres Konzept, das einen Bauantrag erfordert ist durchaus möglich und denkbar. Entscheidend ist, dass ab dem 09. Februar 2029 die abgesetzten Sauen die Anforderungen an die Haltung erfüllen: nach dem Absetzen muss allen abgesetzten Sauen bis zur Belegung ein Platzangebot von fünf Quadratmetern angeboten werden.

Zum Betriebs- und Umbaukonzept können im Prinzip zwei grundsätzliche Varianten überlegt werden, entweder der Platzanspruch von fünf Quadratmeter Bodenfläche je Sau wird im vorhandenen Gebäude realisiert oder es wird ein Anbau zum Beispiel als Auslauf oder ein Neubau geplant. Wird das neue Deckzentrum innerhalb des Gebäudes eingeplant, ist es in der Regel mit einer Abstockung gleichzusetzen. Der Anbau von überdachten oder nicht überdachten Ausläufen oder neuen Stallgebäuden unterliegt der Baugenehmigungspflicht. Das Einreichen eines entsprechenden Bauantrages ist also unumgänglich. Der Bundestag hat zwar schon im Juli 2021 den §245 des Baugesetzbuches geändert, und damit eine Erleichterung von der Pflicht Futterflächen nachzuweisen eingeführt. Aber diese Erleichterung gilt nur für Betriebe, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vor September 2013 genehmigt wurden. BImSchG-Anlage, die nach 2013 genehmigt wurden, mussten ja schon Futterflächen nachweisen, Baurechtsbetriebe sind von dieser Regelung nicht betroffen. Die Erleichterung vom Futterflächennachweis gilt auch nur für Änderungen der Anlage zur Einhaltung der Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) und im Rahmen der bisher genehmigten Bestandsgröße. Die Genehmigung eines Auslaufes unterliegt aber auch den Vorgaben des Immissionsschutzrechtes. Hier gibt es bisher noch keine bundesweiten Regelungen im Umgang mit Ausläufen oder Außenklimaställen hinsichtlich ihrer umweltrechtlichen Bewertung.

Bei der Erstellung des Betriebskonzeptes wird daher sicher auch über die Absetzgruppengröße neu nachgedacht werden. Denn ein Betrieb im Dreiwochenrhythmus benötigt die dreifache Fläche im Deckzentrum als ein Betrieb, der im Einwochenrhythmus arbeitet. Praktisch wäre der Unterschied bei einem Betrieb mit 210 produzierenden Sauen und einer Sauengruppe im Dreiwochenrhythmus eine 30er Sauengruppe die abgesetzt einen Flächenbedarf von mind. 150 ² netto erfordert, im Wochenrhythmus wäre es eine 10er Sauengruppe mit gut 50 m² Buchtenfläche. Ob eine Änderung des Absetzrhythmus im Hinblick auf Vermarktung und Arbeitsablauf im Betrieb richtig ist, muss einzelbetrieblich entschieden werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit den Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltung ist die grundsätzliche Gruppenhaltung von Sauen. Das heißt, wenn Sauen bisher nach der Belegung noch die erlaubten 28 Tage in Einzelhaltung gehalten wurden, ist dies in Zukunft ebenfalls nicht mehr gestattet. Mit der ersten Belegung gelten die Sauen als tragend, und es sind die Anforderungen für tragende Sauen zu erfüllen. Wer also bisher zum Beispiel im Wochenrhythmus fünf Gruppen im Deckzentrum in Einzelhaltung aufstallen durfte, muss in Zukunft der Absetzgruppe eine Fläche von mindestens fünf Quadratmetern zur Verfügung stellen, und bei allen anderen Sauen die Anforderungen für Gruppenhaltung erfüllen. Nach geltender Gesetzgebung sind hier die Laufgangbreiten von mindestens zwei Metern bei doppelreihiger Aufstallung und 1,6 m bei einreihiger Aufstallung sowie ein Flächenanspruch von 2,25 m² für Sauen in Gruppen von 6 bis 40 Sauen vorgegeben. Dies gilt es bei der Erstellung des Betriebs- und Umbaukonzeptes zu bedenken und zu berücksichtigen.

Die Anforderungen an das Deckzentrum sind direkt nach dem Absetzen mit den neuen Anforderungen besonders hoch. Das Deckzentrum ist ein besonders sensibler Haltungsbereich. Die Sauen werden aus dem Abferkelstall in den Deckstall umgestallt. Während der Säugezeit haben die Tiere durch die Geburt und die Milchversorgung ihrer Ferkel hohe Leistungen vollbracht. In den meisten Fällen sind die Sauen im Abferkelstall einzeln zusammen mit den jeweiligen Ferkeln aufgestallt. Im Deckbereich ist die Sau nun wieder mit anderen abgesetzten Sauen in einer Gruppe zusammen.

Der Deckstall muss folglich verschiedene Funktionen erfüllen:

  • Gruppenfindung mit den daraus folgenden Rangkämpfen
  • das Verhalten in den verschiedenen Stadien der Rausche
  • eine sichere Durchführung der Besamung.

Eine Fixierung der Sauen während der Rausche über mehrere Tage wird also in Zukunft nur noch in der Übergangszeit von maximal sechs bzw. acht Jahren möglich sein.

Die Phase des Absetzens mit der Gruppenfindung und der Zusammenstellung der jeweiligen

Sauengruppe findet zu einem bestimmten Zeitpunkt für alle Sauen einer Absetzgruppe statt. Damit sind Rangordnungskämpfe und entsprechende Verhaltensabläufe verbunden. Mit der Einführung der Gruppenhaltung im Deckzentrum und der Fixierung maximal zur Belegung bzw. während einer Behandlung kommt auch die Forderung nach einer Fläche von mindestens fünf Quadratmetern je Sau, aufgeteilt in einen 1,3 m² großen Liegebereich, einen in der Größe nicht näher definierten strukturierten Aktivitätsbereich und in einen Fressbereich. Der Fressbereich kann mit Selbstfangbuchten ausgestattet sein, die auch die Durchführung der Belegung ermöglichen. Die Fläche der Fress-Liege-Besamungs-Buchten zählt selbstverständlich ohne die Trogfläche mit zur erforderlichen Gesamtfläche. Die Buchten ermöglichen es neben den Strukturelementen rangniederen Sauen vor ranghohen Sauen zu flüchten. Mit einer entsprechenden Strukturierung der Bucht und dem Einhalten der Funktionsmaße von Laufgangbreiten und Laufganglängen lassen sich baulich die Anforderungen erfüllen. Die Laufgangbreiten sollten breiter als drei Meter sein, die Längen mehr als sieben Meter.

Ideal ist ein Boden, der schnell Flüssigkeiten und Kot aus dem Laufbereich entfernt. Denn wichtig ist ein trockener, rutschfester Boden, der die entsprechenden Bewegungsabläufe ohne Verletzungsgefahr ermöglicht. Eine gewisse Strohauflage kann die Schärfe des Bodens und die Gefahr der Klauenverletzungen vermindern.

Das bedeutet aber auch, dass diese Haltungsverfahren Einfluss auf die Entmistungssysteme haben werden. Bei Neubauten wird unterhalb des Spaltenbodens eine Schiebertechnik notwendig, die das Kot-Harn-Stroh-Gemisch entsprechend aus dem Stall befördern kann.

Rutschfeste Bodengestaltung

In der Phase der Rausche wird das Verhalten der Tiere allerdings ganz anders als während der Gruppenfindung bzw. dem Aufbauen einer Rangordnung. Die Tiere einer Absetzgruppe durchlaufen nicht synchron die verschiedenen Phasen der Rausche. Vor-, Haupt- und Nachbrunst beginnen und dauern individuell bei jedem Tier unterschiedlich lang. Darüber hinaus sind die Brunstphasen auch von unterschiedlichen Verhaltensweisen geprägt. Zudem gelten auch die Regeln der Rangordnung nicht mehr. Das Aufspringen auf andere Sauen oder auch das Dulden des Aufspringens ist nämlich unabhängig von der Stellung der Sau innerhalb der Gruppe. Deshalb ist es auch für diesen Haltungsabschnitt wichtig, eine entsprechende Bodengestaltung und Strukturierung der Bucht anzubieten. Die Fütterung in diesem Haltungsabschnitt sollte einzeln erfolgen. Dies geschieht idealerweise in Fressbuchten. Sind diese als Selbstfang-Besamungs-Fressbuchten ausgeführt, ergibt sich im Prinzip eine dreigeteilte Bucht. Fressen und Belegen

erfolgt in den Selbstfang-Buchten, Liegen in den Liegebereichen und der Laufgang ist dazwischen. Diese Strukturierung der Bucht in dieser Form hat den Nachteil, das der Fress- und Liegebereich durch den Kotbereich getrennt werden. Bei dieser Form der Dreiflächenbucht ist es aber unumgänglich. Durch entsprechende Gestaltung des Liegebereiches mit einem schlitzreduzierten Boden kann aber eine trockene Liegefläche erreicht werden. Diese Form der Aufstallung hat den Vorteil, dass der Liegebereich als Bewegungsbereich für den großen Platzanspruch nach dem Absetzen für Rangkämpfe und beim Rauscheverhalten genutzt werden kann. Denkbar ist es, den Liegebereich an einem Ende der Bucht anzuordnen. Bei dieser Variante müssten die Laufgangbreiten, deutlich größer (über 4 m) werden. Wenn die Selbstfang-Besamungsstände auch als Liegefläche dienen, so sollten sie eine Breite von rund 70 cm aufweisen. Dann ist gesichert, dass sich darin ablegende Sauen nicht zu eng liegen. Vorgeschrieben ist eine bestimmte Breite der Selbstfangstände aber nicht. So können in der Gruppenhaltung von Sauen auch Selbstfang-Fressbuchten mit zum Beispiel 55 cm Breite eingebaut werden. Entscheidend ist die verfügbare Fläche nach dem Absetzen von fünf Quadratmeter pro Sau.

Eber müssen im Deckstall Platz haben

Die Durchführung der Rauschkontrolle und der Besamung erfolgt durch die Unterstützung mit einem Eber. Die Stimulierung durch die vielfältigen Reize des Ebers sind für eine gute Stimulierung der Sau unverzichtbar. Es ist deshalb sinnvoll, den Eber auch beim Einsatz der künstlichen Belegung einzusetzen. Dies geschieht am besten, indem der Eber über einen Laufgang vor den Sauen in Abschnitten von jeweils fünf Sauen aufgestallt wird und so Kontakt zu den Sauen aufnehmen kann. Die Duldungskontrolle kann zügig durchgeführt, der Rauschestatus der Sauen erkannt und beurteilt und die Belegung eisprungorientiert durchgeführt werden.

Gruppenhaltung mit und ohne Fixierung

Die Gruppenhaltung im Deckzentrum wird in der Gesellschaft die größere Akzeptanz finden. Grundsätzlich kann eine Gruppenhaltung mit und ohne Fixierung der Sau erfolgen. Für die Aufstallung und Belegung von rauschenden Sauen in Gruppen ohne die Möglichkeit der Fixierung müssen noch adäquate Haltungsverfahren entwickelt werden. Hier besteht die Gefahr der Verletzung durch das Aufspringen der Sauen auf den Tierbetreuer und durch Aggressivität bestimmter Sauen.

Umbau eines bisherigen zweireihigen Deckzentrum mit einem 1,8 bis 2,0 Meter breiten Laufgang (oberes rechtes Bild) in ein einreihiges Deckzentrum mit den erforderlichen fünf Quardratmetern Bodenfläche je Sau. Deutlich wird die Strukturierung der Bucht in Fressbereich, Liegebereich und zusätzlichen Trennwänden als Sichtblenden. Vorteil dieser einreihigen Aufstallung ist, dass relativ einfach kleinere Untergruppen gebildet werden können.

Umbau oder Neubau eines Deckstalles mit zweireihiger Aufstallung, 73 cm breite Selbstfangfress-Besamungsbuchten in denen die Sauen sich auch ablegen können. Der mittlere breite Bereich kann eingestreut werden, und bietet mit zusätzlichen Trennwänden ausreichend Strukturierung der Gesamtfläche für Aktivität und Liegen. Unter den Buchten und ca. 1 Meter dahinter ist ein Güllekanal angeordnet, um die Sauberkeit und Trockenheit der Buchten zu erhöhen.

Beispiel für den Neubau oder auch Umbau (statt drei Reihen Aufstallung nur zwei Reihen) mit breitem Laufgang und stirnseitig angeordnetem Liegebereich. Die Laufgangbreite sollte bei diesen Verfahren deutlich über drei Metern liegen. Nur so können rangniedere Sauen den ranghöheren mit ausreichendem Abstand ausweichen. Der Liegebereich kann dabei wenig, mittel oder viel eingestreut sein, und kann mit verschiedenen Stallbauformen kombiniert werden. Der stirnseitig angeordnete Liegebereich kann auch als Auslauf nach außen verlagert werden.

Beispiel einer einreihigen Aufstallung mit eingestreutem Liegebereich. Stroheinstreu wird in der Phase der Gruppenfindung und während den Phasen der Rausche mit den unterschiedlichen Verhaltensmustern helfen, Verletzungen an den Klauen und Gelenken zu vermeiden.

Deckzentrum für einen Betrieb, der seine Sauenherde im Wochenrhytmus organisiert hat. In diesem Fall wird der erforderliche vom Fressbereich getrennte Liegebereich von 1,3 m² in der Mitte des Stalles angeordnet und von der jeweils aktiven abgesetzten Sauengruppe genutzt. Durch Umschwenken der entsprechenden Aufstallungsgitter kann der Bereich dann der einen oder der anderen Sauengruppe zugeordnet werden. Dieses System der Aufstallung kann auch bei einem Dreiwochenrhytmus angewendet werden. Dann können die Sauen solange im eigentlichen Deckzentrum verbleiben, bis die positive Trächtigkeitskontrolle erfolgt ist.

Auch dieses Beispiel kann für einen Betrieb im Wochenrhythmus genutzt werden. Die Zusatzfläche für die Erfüllung der Fünf-Quadratmeter-Anforderung wird in diesem Fall durch einen Außenauslauf gewährleistet. Der Auslauf wird dann mal für die eine, dann für die andere Gruppe genutzt. Auch dieses System eignet sich für einen Dreiwochenrhythmus, nach der aktiven Belegungsphase können die jeweiligen Auslaufbereiche dann von beiden Gruppen genutzt werden.

DER DIREKTE DRAHT

Bernhard Feller, Landwirtschaftskammer NRW
E-Mail: Bernhard.Feller@LWK.NRW.de