In den vergangenen Jahren hat sich die ITW weit im Markt verbreitet, sodass sie aktuell als Deutschlands größtes Tierwohlprogramm gilt. Anfang 2025 ist die 5. Programmphase gestartet, die nun bis Ende 2027 läuft. Welche Vorgaben gelten und worauf zu achten ist, wird in diesem Artikel beschrieben. Ferkelaufzüchter können sich noch bis zum 26. November 2025 registrieren!
Die ITW ist ein branchenübergreifendes Bündnis von Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel. Durch definierte Spielregeln soll ein weiterer Schritt hin zu einer zukunftsfähigen, tiergerechten und gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung in Deutschland erreicht werden. Landwirten wird die Möglichkeit gegeben, ein noch stärkeres Augenmerk auf das Tierwohl legen zu können, ohne dass die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes beeinträchtigt wird. Die Teilnehmer verpflichten sich tierwohlfördernde Haltungskriterien einzuhalten und bekommen dafür ein Tierwohlentgelt.
Zentrale Ziele der 5. Programmphase sind die Anpassung der Vorgaben an die staatliche Tierhaltungskennzeichnung im Bereich Schweinemast, eine stärkere Ausrichtung auf Tiergesundheit und Verhalten, indem die Kriterien durch weitere Tierwohlindikatoren ergänzt werden sowie die Förderung durchgängiger Tierwohlketten („Nämlichkeit“) im Bereich Schwein. Letzteres bedeutet eine lückenlose Teilnahme an der ITW von der Geburt bis zur Schlachtung. Im Bereich Geflügel wird die Nämlichkeit bereits umgesetzt. Ab 2025 können auch ausländische schweinehaltende Betriebe an der ITW teilnehmen.
Bereits in der letzten Programmphase wurde das Finanzierungsmodell umgestellt. Für die Schweine-, Hähnchen- und Putenmast werden nur noch unverbindliche Preisvorschläge gemacht, die der Landwirt aktiv durch Verträge mit seinem Abnehmer fixieren muss. Nur im Bereich Ferkelerzeugung wird das Tierwohlentgelt weiterhin durch das Fondsmodell („Ferkelfonds“) ausgezahlt. Diese Budgetzusicherung aus dem Ferkelfonds gilt bis zum 31. Dezember 2026. Ab 2027 soll auch die Ferkelerzeugung in die Marktlösung überführt werden.
Ferkelerzeugung
Wie bisher gelten Sauenhalter und Ferkelaufzüchter weiterhin als eine Einheit. Sie werden in der ITW zum Bereich Ferkelerzeugung zusammengefasst.
Der Kriterienkatalog der Sauenhalter wird ab 2025 um die Vorgabe „Ferkelkastration“ ergänzt. Dadurch wird sichergestellt, dass in Betrieben, die an der ITW teilnehmen eine Kastration ausschließlich unter wirksamer Schmerzausschaltung (Totalanästhesie/Vollnarkose) durchführt wird. Die Kriterien der Ferkelaufzucht bleiben unverändert.
Das Tierwohlentgelt aus dem Fonds wird an den Ferkelaufzüchter ausgezahlt, der einen Teil an den Sauenhalter weitergibt. Die teilnehmenden Ferkelaufzüchter sind verpflichtet ausschließlich Ferkel von ITW-lieferberechtigten Sauenhaltern zu beziehen.
Die Ferkelaufzüchter werden in zwei Gruppen gegliedert:
- Bestands-Ferkelaufzüchter = Ferkelaufzüchter, die bereits seit Beginn der 3. Programmphase oder länger an der ITW teilnehmen.
- Nämliche Ferkelaufzüchter = Ferkelaufzüchter, die seit November 2022 an der ITW teilnehmen, ihre Ferkel an ITW-Mäster vermarkten und sich zur erneuten Teilnahme anmelden oder Ferkelaufzüchter, die sich ganz neu bei der ITW registrieren.
Um das Ziel Ausbau der „Nämlichkeit“ im Bereich Schwein voranzutreiben, wurde das Bonus-System für Ferkelerzeuger ab 2025 angepasst und weiter differenziert:
- Alle Ferkelaufzüchter erhalten zusätzlich 4,50 € pro Ferkel, wenn diese an einen ITW-Mäster vermarktet werden.
- Bestands-Ferkelaufzüchter erhalten zusätzlich 2,50 € pro Ferkel, auch wenn diese an einen nicht-ITW-Mäster vermarktet werden.
- Nämliche Ferkelaufzüchter erhalten kein zusätzliches Tierwohlentgelt pro Ferkel, wenn diese an einen nicht-ITW-Mäster vermarktet werden.
Von dem Tierwohlentgelt, welches der Ferkelaufzüchter aus dem „Ferkelfonds“ erhält, ist ein Teil an den Sauenhalter als Preisaufschlag auf den Marktpreis weiterzugeben. Von der ITW wird ein Preisaufschlag von 1,80 € pro Ferkel empfohlen.
Trotz der Einheit erfolgt die Anmeldung der Sauenhalter und Ferkelaufzüchter weiterhin getrennt voneinander. Neue Sauenhalter können sich jederzeit über einen Bündler anmelden. Die Kriterien sind ab dem individuell gewählten Umsetzungszeitpunkt einzuhalten. Neue Ferkelaufzüchter können sich ausschließlich in zeitlich begrenzten Registrierungsphasen über einen Bündler anmelden, da für die Reservierung des Budgets im „Ferkelfonds“ eine Budgetprüfung notwendig ist. Die nächste Registrierungsphase für Ferkelaufzüchter ist vom 3. bis 26. November 2025!
Bereits teilnehmende Betriebe müssen sich für die 5. Programmphase nicht erneut anmelden. Das Budget bereits teilnehmender Ferkelaufzüchter wird automatisch bis Ende 2026 verlängert, ohne dass eine erneute Budgetprüfung erfolgt. Sollten die neuen Bedingungen für die Betriebe nicht umsetzbar sein, kann jeder Betrieb jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen. In dem Fall muss in den letzten 3 Monaten vor dem Ende der Teilnahme ein abschließendes Programmaudit durchgeführt werden.
Schweinemast
Ab Januar 2025 werden die Kriterien der Schweinemast an die staatliche Tierhaltungskennzeichnung Stufe „Stall plus Platz“ angepasst. Das bedeutet unter anderem, dass pro Tier nunmehr 12,5 % anstatt 10 % mehr Platz vorzuhalten ist und eine Buchtenstrukturierung integriert werden muss.
Wie bisher wird den ITW-Mästern für die Einhaltung der Tierwohlkriterien ein Preisaufschlag auf den Marktpreis vom Schlachtbetrieb ausgezahlt. Auch in der Schweinemast wurde das Bonus-System ab 2025 angepasst, um das Ziel Ausbau der „Nämlichkeit“ voranzutreiben. Die ITW hat folgende Preisempfehlungen festgelegt:
- Im Zeitraum 1. Januar bis 31. März 2025: Preisaufschlag von 5,28 € pro Mastschwein
- Im Zeitraum 1. April bis 31. Dezember 2025: Preisaufschlag von 7,50 € pro Mastschwein für Mäster, die ausschließlich ITW-Ferkel beziehen („nämlich ab Geburt“)
- Im Zeitraum 1. April bis 31. Dezember 2025: Preisaufschlag von 6,50 € pro Mastschwein für Mäster, die auch nicht ITW-Ferkel beziehen
- Im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2026: Preisaufschlag von 7,50 € pro Mastschwein für Mäster, die ausschließlich ITW-Ferkel beziehen („nämlich ab Geburt“)
- Im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2026: Preisaufschlag von 6,00 € pro Mastschwein für Mäster, die auch nicht ITW-Ferkel beziehen
Neue Schweinemäster können sich jederzeit über einen Bündler anmelden.