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Durchatmen für Rinderhalter: Vorerst keine höheren Emissionsauflagen
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Der EU-Rat und das Parlament haben sich bei der Industrieemissionsrichtlinie geeinigt. Das sind die Eckpunkte.
Bis auf weiteres bleibt es dabei. Für Rinderhalter gelten die strengeren Vorgaben der Industrieemissionsrichtlinie (IED) nicht. Damit bleiben sie von höheren Auflagen zum Vermeiden von Ammoniakemissionen verschont. Darauf haben sich nach harten Verhandlungen EU-Rat und Parlament am späten Dienstagabend (28.11.) geeinigt.

Die IED-Novelle hat damit eine entscheidende Hürde genommen. Das Parlament hatte sich gegen das Erweitern der Richtlinie auf Rinderhalter ausgesprochen, die Mitgliedstaaten dagegen pochten darauf, Rinderbetriebe ab 350 Großvieheinheiten (GVE) in die Richtlinie aufzunehmen.

Schonfrist für Rinderhalter bis 2026
Der nun gefundene Kompromiss sieht vor, dass Rinderhalter zunächst außen vor bleiben. Allerdings soll die EU-Kommission beauftragt werden, bis zum 31. Dezember 2026 eine Neubewertung der Notwendigkeit einer Verringerung der Emissionen aus der Tierhaltung vorzulegen. Die Rinderhaltung soll dabei auch berücksichtigt werden. Untersuchen soll die Brüsseler Behörde zudem, inwieweit Importe aus Drittstaaten den Vorgaben der überarbeiteten IED unterworfen werden sollten.

Ausnahmen für extensive Schweinehaltung
Für die Schweinehaltung haben sich Rat und Parlament auf einen Schwellenwert von 350 LSU (livestock units) verständigt. Nach bisheriger Lesart würden damit bereits Schweinehalter mit über 1166 Mastschweinen höhere Auflagen erfüllen und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen vorlegen müssen.  "Dieser faule Kompromiss verschärft weiterhin den Strukturwandel in der Tierhaltung", schimpft DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Die Absenkung der genehmigungsrechtlichen Schwellenwerte trifft laut Krüsken genau die bäuerlichen Familienbetriebe im Schweine- und Geflügelbereich, die jetzt entweder in das Wachstum ihrer Betriebe gedrängt oder zur Aufgabe gezwungen werden. 

Ausnahmen sollen für extensive Haltungsmethoden und den Ökolandbau gelten. Auch Haltungsformen mit einem hohen Anteil an Freilauf sollen ausgenommen werden.

Bei Geflügel sollen die Grenzen bei 300 LSU für Legehennen und 280 LSU im Fall von Masthühnern gezogen werden. Für Gemischtbetriebe mit Schweine- und Geflügelhaltung sieht der Kompromiss 380 LSU vor.

DBV vermisst Vorrang fürs Tierwohl
Nach wie vor ungelöst bleibt nach Auffassung des DBVs der Zielkonflikt zwischen Emissionsminderung und mehr Tierwohl. Das Trilogergebnis sehe keine Abwägung oder einen Vorrang für mehr Tierwohl vor den Anforderungen für Emissionsminderungen vor, bemängelt der DBV-Generalsekretär.

Die Einigung müssen nun noch Rat und Parlament absegnen, was aber als Formsache gilt. Die Novelle tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

Dann haben die Mitgliedstaaten 22 Monate Zeit, die Vorgaben umzusetzen. Die EU-Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, für alle Tierhaltungen einen Grenzwert von 150 GVE anzusetzen. Damit wären schon Betriebe mit 100 Milchkühen inklusive Nachzucht betroffen gewesen.

Mit Material von AgE