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Aktualisierung des EU-Gentechnikrechts: Europa braucht Innovationen für eine nachhaltige Landwirtschaft
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Die Europäische Kommission ist einen weiteren Schritt in Richtung eines neuen Rechtsrahmens für die Regulierung von neuen Züchtungsmethoden wie der Genschere CRISPR/Cas gegangen. Am 22. Oktober 2021 endet das Konsultationsverfahren, bei dem Stellungnahmen abgegeben werden können. Diese will die Kommission bei der Weiterentwicklung und Feinabstimmung des ausstehenden legislativen Vorschlags berücksichtigen.

Auch die Verbändeallianz Grain Club hat sich am Konsultationsverfahren mit eigener Stellungnahme beteiligt. Hierzu erklärt Grain-Club-Vorsitzender Rainer Schuler: „Die künftige Ausgestaltung des veralteten EU-Gentechnikrechts und die Regulierung von neuen Züchtungsmethoden wird eine starke Auswirkung auf die europäischen und internationalen Warenströme haben. Wir appellieren daher an die EU-Kommission, agrarische Rohstoffe bzw. Lebensmittel aus neuen Züchtungsmethoden ohne artfremde Gene zukünftig nicht als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu behandeln. Für eine solche Einstufung gibt es keine wissenschaftliche Begründung.”

Aus Sicht des Grain Club würde die Einstufung von Produkten aus neuen Züchtungsmethoden als GVO auch negative Konsequenzen für die im European Green Deal formulierten Nachhaltigkeitsbestrebungen haben. „Für die Entwicklung einer nachhaltigeren Landwirtschaft im Sinne der Farm-to-Fork-Strategie ist es notwendig, dass Landwirte auch in Zukunft angepasste Sorten rechtssicher nutzen können, die mittels Genschere erzeugt werden”, so Schuler weiter.

Der Grain Club begleitet den Prozess der Aktualisierung des EU-Gentechnikrechts. Zusammen mit weiteren Verbänden der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft ist er Veranstalter der digitalen Eventreihe Dialog Genome Editing.

Pressemeldung als PDF.