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Ende der betäubungslosen Ferkelkastration: am 1.1.2021 wird es ernst! (Teil 1)
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Über 2 Millionen Ferkel werden jährlich in Thüringen erzeugt, davon ist naturgemäß die Hälfte männlich. Nur knapp jedes siebte männliche Ferkel kann unkastriert abgegeben bzw. auch hier im Land als Eber gemästet werden. Ein sehr kleiner Teil der Mäster hat bisher signalisiert, die Impfung gegen Ebergeruch anwenden zu wollen. Eigentlich galt der Verzicht auf die Kastration als das Ziel der Europäischen Erklärung von 2010, denn man hoffte, die chirurgische Kastration bei Schweinen bis zum 1. Januar 2018 einstellen zu können. Doch es zeigte sich, wie steinig Weg ist. Im Moment sind rund 85% der erzeugten männlichen Ferkel aus bekannten Gründen nur kastriert verkäuflich. Es drängt die Zeit, sich für ein Betäubungsverfahren zu entscheiden. Denn ab 1. Januar ist die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland verboten. 
Im ersten Teil des Fachartikels werden die beiden Alternativen Ebermast und Impfung gegen den Ebergeruch in Praxisbeispielen vorgestellt.

 

Um bisher noch unentschlossenen Betrieben bei der Wahl der betriebsindividuell besten Alternative zu unterstützen, fanden Anfang Juni zwei Webinare statt, die von der FiBL Akademie, Bad Dürkheim in Zusammenarbeit mit der DLG im Auftrag des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL) durchgeführt wurden. Moderator Dr. Christian Lambertz führte die gut 80 Teilnehmer an den speziell für Thüringen organisierten Diskussionsrunden souverän durch die gut zweistündige Veranstaltung, die in keiner Weise von dem neuartigen Medium einer Online-Veranstaltung litten. Nach einer kurzen zusammenfassenden Darstellung der bekannten Vor- und Nachteile der vier Verfahren Ebermast, Impfung gegen Ebergeruch, Inhalations- und Injektionsnarkose fasste der Agrarwissenschaftler resümierend zusammen, dass es trotz der allgemeinen Akzeptanz des Lebensmitteleinzelhandels aller vier Alternativen und der erfolgten Zulassung von drei Narkosegeräten zur Durchführung der Isoflurannarkose noch immer mehrere Fragezeichen gibt. Das betrifft:
1.    die Akzeptanz von Jungeberfleisch und Fleisch von geimpften Tieren
2.    die Abgabe von Isofluran und Durchführung der Narkose durch den Tierhalter
3.    die Kommunikation innerhalb der Kette sowie 
4.    die Aufklärung der Verbraucher 

Es ist leider noch nicht gelungen, sowohl innerhalb der Wertschöpfungskette zwischen Ferkelerzeuger und Schweinemäster als auch zwischen den Schweinehaltern und den Schlachtunternehmen eine solche Abstimmung herzustellen, die dem Wunschziel des BMEL (30 % Jungebermast und 20 % Immunokastration ab 2021) auch nur annähernd entsprechen. Trotz des sportlichen Ziels, irgendwann einmal auf die Kastration vollständig verzichten zu können, müssen sich die Ferkelerzeuger darauf vorbereiten, ab dem nächsten Jahr noch einen großen Teil der Ferkel kastrieren zu müssen. 

Das machten auch die Statements der beiden Praktiker – Andre Telle und Kerstin Fröhlich – zur Ebermast bzw. der Immunokastration sehr deutlich: Es ist nicht einfach, neue Wege zu gehen und aus den Steinen, die im Weg liegen, eine neue tragfähige Brücke zu bauen.

Praktikerbericht zur Alternative „Ebermast“

Andre Telle, Vorstandsvorsitzender Agrar e.G. Heberndorf, gehört nach dem Neubau 2009 seiner Sauenzuchtanlage mit 700 Sauen zu den Vorreitern in puncto Ebermast und kann auf zehnjährige Erfahrungen mit der Mast unkastrierter Mastschweine zurückblicken. Für die Entscheidung sprachen damals, die Tinte der Düsseldorfer Erklärung von 2008 war noch nicht richtig getrocknet, dass es sehr reizvoll erschien, auf das Kastrieren verzichten zu können. Denn das hieß auch, keine Kastrationswunden mehr zu erzeugen und Arbeitszeit zu sparen. 

Natürlich sprachen auch tiergesundheitliche Aspekte dafür und in einem regional naheliegenden Schlachthof fand sich zu durchaus vernünftigen Vertragskonditionen ein Partner. Gründliche Vorbereitung auf diesen Schritt in Punkte Haltungsanforderungen, Management und Fütterung wurden vorher von den Landesanstalten, mit denen auch sehr intensiv zusammengearbeitet wurde und wird, eingeholt. „Jetzt oder nie“, hieß es in Heberndorf. Das ebertypische Aufreiten, eine etwas höhere Aggressivität und damit auch bedingte stärkere Unruhe im Stall nahm nicht die befürchteten Ausmaße an, was sich letztlich auch bei den jährlich gemästeten rund 20.000 Mastschweinen in nur ca. 0,5 % höheren Verlusten niederschlug. Einen großen Anteil weisen die Heberndorfer um Andre Telle der Genetik zu. Als genügsam (2,6 kg Futter je kg Zuwachs) und gut zu händeln beschreibt er seine durocblütigen Masthybriden, deren Masttagszunahmen von 979 g/Tag es ermöglichen, nach 94 Masttagen vermarktet zu werden. Der Anteil geruchsauffälliger Schlachtkörper beträgt im Mittel 5 % und wird im Moment noch nicht „bestraft“. Eigenen Erhebungen im Rahmen einer Meisterarbeit entsprechend übertrafen die Jungmasteber ihre kastrierten Zeitgefährten in den Tageszunahmen um 55 g, obwohl sie täglich 0,24 kg Futter weniger als die Börge fraßen. Das Ganze führte zu um 2,5 % höheren Muskelfleischanteilen nach Sondenklassifizierung. Der Wermutstropfen, der sich seit 2018 manifestiert: Die Auszahlungspreise für Jungeber lagen um 11 Cent je Kilogramm Schlachtgewicht unter dem der Kastraten. Es überrascht heute nicht, dass selbst die höheren biologischen Leistungen diese Vermarktungsnachteile nicht ausgleichen können. Das landwirtschaftliche Unternehmen fragt sich jetzt, ob die Ebermast bei einem aktuellen Nachteil von 7,41 € gegenüber Kastraten (Tabelle) tatsächlich attraktiv bleibt? Aktuell laufen betriebliche Anpassungsmaßnahmen, durch Wechsel der Endstufengenetik eventuell preismaskenbedingte Abzüge abfangen zu können. Seine klare Botschaft für die Zukunft der Ebermast: „Die Schlachtbetriebe müssen die Abnahme der Jungmasteber zu akzeptablen Preiskonditionen sichern!“

Tabelle: Zusatzaufwand für die alternativen Verfahren zur betäubungslosen Ferkelkastration
Zusammenstellung nach betrieblichen Angaben je Tier

 

Praktikerbericht zur Alternative „Immunokastration“

Dank fester Lieferbeziehungen zu einem nahegelegenen Ferkelerzeuger liebäugelt Kerstin Fröhlich, Vorstandsvorsitzende der Kriebitzscher Agrargenossenschaft e.G., zu der auch eine 2011 modernisierte Mastanlage mit über 6000 Mastschweinen gehört, mit der Impfung gegen Ebergeruch. Sie schätzt die Immunokastration aus Sicht des Tieres als verträglichstes Verfahren ein. Darüber hinaus erwarten sie und ihr Ferkelerzeuger für die Aufzucht und Mast tiergesundheitliche Vorteile. Gesagt, getan, denn ohne eigene Erfahrungen wird jede Entscheidung schwierig. Im Februar stallte sie an zwei Terminen je 250 unkastrierte Eberläufer zeitgleich mit den sonst üblichen Kastraten ein. Begleitet durch die Fa. Zoetis absolvierten die Mitarbeiter im Betrieb die Online-Schulung mit anschließender Prüfung und erlernten den Umgang mit der Sicherheitsimpfpistole. Nachdem die erste Impfung nach der Aufstallung der Mastläufer noch durch einen Impftrupp des Impfstoffherstellers erfolgte, konnte die zweite Impfung vier Wochen vor dem voraussichtlichen Schlachtbeginn schon durch die Mitarbeiter des Betriebes vorgenommen werden. Ohne Komplikationen und mit einem vertretbaren Aufwand (0,5 Akh für 120 Tiere) konnten die Eber das zweite Mal immunisiert werden. In die notwendige Erfolgskontrolle der Impfung wurden die Mitarbeiter ebenfalls gut eingewiesen und erkennen jetzt sehr schnell, ob ein Eber nochmals nachgeimpft werden muss. 

Allerdings räumte sie ein, dass die Wahl des richtigen Zeitpunktes für die zweite Impfung etwas Fingerspitzengefühl braucht, noch dazu unter den Bedingungen einer ad libitum Fütterung mit Breifutterautomaten. Da gibt es nicht viel Handlungsspielräume für die empfohlenen Anpassung der Futterkurven, denn im gleichen Stall stehen auch weibliche Tiere. So überraschten die geimpften Eber durch ihre hohe Futteraufnahme mit Zunahmen, mit denen der Betrieb nicht rechnete. Die biologischen Leistungen der durocblütigen Mastschweine liegen im Mittel bereits bei 944g/d und 59,3 % MFA. Da die Schlachtung erst vier Wochen nach der Impfung stattfinden soll, erreichten die besonders schnellwachsenden „Impfeber“ Schlachtgewichte nahe 100 kg. Das zeigt, dass das Mastmanagement eine Herausforderung ist, der man sich sehr detailliert stellen muss, denn „Impfeber“ sind im letzten Haltungsabschnitt eine ganz neue Kategorie Mastschweine. Trotz der erheblichen finanziellen Nachteile, die u.a. auch durch die AutoFOM-Preismasken entstanden und die für die geschlachteten Partien im Mittel zu Mindererlösen von 14 Cent je Kilo Schlachtgewicht (Tabelle) führten, schätzt die engagierte Betriebsleiterin für ihr Unternehmen ein „Die Machbarkeit ist ok, wir bleiben dran“. Der wichtigste Punkt sind natürlich Verhandlungen mit dem Schlachthof, denn die oben genannten Mindereinnahmen, die sich pro Tier betriebswirtschaftlich auf 10,84 € summierten, sind neben der anderen Klassifizierung und Preismaske auch den Abzügen von 3 Cent vom Basispreis geschuldet. Hinzukommen natürlich die Impfkosten von 3 € je Tier und der zusätzliche Arbeitsaufwand. So liegt der Vorteil im Moment deutlich beim Ferkelerzeuger, weil er nicht mehr kastrieren muss. Dringend benötigt werden Marktsignale, die deutlich machen, geimpfte Eber sind als Schlachttierkategorie willkommen und sie werden fair bezahlt. Nur so wäre es möglich, die Impfung aus dem Nischendasein zu nennenswerten Marktanteilen zu entwickeln!

Bleibt also die Frage: Wie denn dann nun kastrieren ab 1. Januar? Einen Königsweg gibt es nicht, die „Nebenwirkungen“ der zur Zeit auch politisch akzeptierten Verfahren Inhalationsnarkose oder Injektionsnarkose machen die Entscheidung nicht leicht.

DER DIREKTE DRAHT

Dr. Simone Müller
TLLLR Thüringen

Tel: +49 (0) 361 574011-415 
Email: simone.mueller(at)tlllr.thueringen(dot)de