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Gemeinsame Initiative für mehr Tierschutz beim Transport
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Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Regeln des Tierschutzes beim Transport in Drittländer europaweit anzupassen. Dazu gehört insbesondere die Revision und Konkretisierung des EU-Rechtsrahmens. Dazu hat der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, im Schulterschluss mit seinen Amtskolleginnen und -kollegen aus Dänemark, Belgien, den Niederlanden und Schweden (Vught-Gruppe) ein Positionspapier zum Tierschutz beim Transport an die EU-Kommissarin für Gesundheit, Stella Kyriakides, übermittelt.

Cem Özdemir: "Tiere sind fühlende Wesen – dass immer noch so viele von ihnen auf langen Transporten leiden, können wir nicht länger hinnehmen. Die Bilder von toten und verletzten Tieren sind unerträglich. Der europäische Weg muss wirksam zu mehr Tierschutz führen – und dafür braucht es bessere gemeinsame Regeln. Es ist keinem Tier geholfen, wenn nationale Verbote umgangen werden, indem Tiere zunächst in einen anderen Mitgliedstaat gebracht werden, um sie von dort aus in Drittländer zu exportieren. Die Europäische Kommission sollte nun zügig handeln."

Das Positionspapier beinhaltet sowohl Punkte, die nach aktuellem EU-Tierschutztransportrecht nicht vorgesehen sind als auch solche, die zu einer deutlichen Verbesserung des bestehenden EU-Tierschutztransportrechts führen. Zudem weist die Vught-Gruppe die Europäische Kommission damit auf die Dringlichkeit einer Anpassung des EU-Tiertransportrechts hin - einschließlich der konkreten Forderung nach einem Verbot bestimmter Langstreckentransporte. Die Initiative geht damit deutlich über die durch den Untersuchungsausschuss im Zusammenhang mit dem Schutz von Tieren beim Transport (ANIT-Untersuchungsausschuss) erarbeiteten und durch das Europäische Parlament verabschiedeten Empfehlungen hinaus.

Schlüsselthemen des Positionspapiers sind u.a.:

  • Verbot bestimmter Langstreckentransporte lebender Tiere auf dem Straßen- und Seeweg in Drittländer.
  • Zertifizierung von Versorgungsstellen in Drittstaaten nach einheitlichen Standards.
  • Forderung, dass diese Standards den Anforderungen des EU-Rechts entsprechen müssen.
  • Einführung einer Beförderungshöchstdauer für alle zur Schlachtung bestimmten Tiere.
  • Verpflichtende Vorhaltung von Einrichtungen zur Entladung von Tieren an Flughäfen und Häfen.

Hier geht es zur Originalmeldung.