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Thüringen fördert ab dem 1. Juni 2021 Haltungssysteme für mehr Tierwohl
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Auf Grundlage der neuen Thüringer Tierwohlförderrichtlinie (TWR) unterstützt der Freistaat ab 1. Juni 2020 mit finanziellen Mitteln die Sommerweidehaltung von Rindern. Rinderhalter können entsprechende Zuschüsse für den mit der Weidehaltung von Milchkühen und Kälbern sowie von Mastrindern verbundenen Aufwand beantragen. Im Rahmen der Richtlinie wird der Weidegang von Milchkühen samt Kälbern in der Aufzuchtphase sowie von Mastrindern für eine Weideperiode von mindestens vier Monaten gefördert. Die Antragstellung beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum für das laufende Jahr kann noch bis zum 30. Juni 2021 erfolgen. Nähere Informationen zur Richtlinie, ein Merkblatt zur Fördermaßnahme und weitere für die Antragstellung relevante Unterlagen werden hier bereitgestellt.