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Initiative Tierwohl Phase 3: Es wird konkret
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Schweine- und Geflügelhalter können sich ab sofort bei ihren Bündlern und auf der Webseite der Initiative Tierwohl (ITW) über die konkreten Anforderungen zur dritten Programmphase der ITW informieren. Diese startet am 1. Januar 2021. Für bereits teilnehmende Geflügel- und Schweinemäster gibt es Übergangsangebote. Bereits ab dem 15. September 2020 ist für einen Teil der Betriebe die Anmeldung für die nächste Programmphase möglich. Alle Infos finden Landwirte auf der ITWWebseite www.initiative-tierwohl.de und auf der von der ITW eigens zur Verfügung gestellten Kampagnenseite www.zusammentun2021.de. 

Neues Finanzierungsmodell: gerechter und offener Sowohl Geflügel- als auch Schweinemäster erhalten in der neuen Programmphase, die im Januar 2021 startet, einen von der ITW definierten Tierwohlaufpreis. Ab Anfang 2021 soll die Anzahl der Schweinemastbetriebe weiter gesteigert werden. So können zusätzlich zu den bereits teilnehmenden Schweinemästern noch weitere Betriebe mitmachen, die den von der ITW festgelegten Aufpreis bis Ende 2021 zunächst aus einem Fonds, spätestens ab der zweiten Jahreshälfte 2021 dann direkt von den teilnehmenden Schlachtunternehmen bzw. ihren Vermarktern erhalten. Die Ferkelerzeuger beziehen während der dritten Programmphase ein Tierwohlentgelt aus einem „Übergangsfonds“, den die teilnehmenden Lebensmitteleinzelhändler mit ungefähr 30 Millionen Euro jährlich füllen werden. Ziel des Übergangsfonds ist die Entwicklung geschlossener ITWLieferketten in der Ferkelerzeugung – also zwischen Sauenhalter und Ferkelaufzüchter. Dieses neue Finanzierungsmodell folgt dem üblichen Prinzip jeder Marktwirtschaft, nämlich der Bezahlung für eine Leistung – in diesem Fall das Tierwohl-Plus im Stall – aus dem Markt heraus.

Hähnchen- und Putenmäster erhalten von der ITW ein Tierwohlentgelt, welches ebenfalls von der ITW festgelegt wird. Die teilnehmenden Geflügelschlachtereien zahlen eine Vergütung an die ITW, die das an die Geflügelmäster gezahlte Tierwohlentgelt abdeckt. „Das neue Modell ist gerechter, weil derjenige, der für Tierwohl bezahlt, das jetzt auch nachweislich bekommt und als solches vermarkten kann“, erklärt Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. „Darüber hinaus erleichtert die neue marktorientierte Lösung die Teilnahme weiterer Wirtschaftspartner aus anderen Branchen, wie zum Beispiel der Großgastronomie. Ein Wegducken kann es jetzt nicht mehr geben.“ Neue Programmphase – weiterentwickelte Kriterien Während die Kriterien in der neuen Programmphase ab 2021 für die Geflügelhalter weitgehend bestehen bleiben, hat die ITW für die Schweinehalter wichtige Änderungen vorgenommen. Erstens ersetzt Raufutter als Kriterium das zusätzliche organische Beschäftigungsmaterial. Das Raufutter muss zusätzlich und separat zum eigentlichen Futter angeboten werden. Es kann auf dem Boden, bodennah, in einer Raufe oder in anderer geeigneter Form (auch über dem Trog) vorgelegt werden. Damit immer wieder ein Anreiz vom Raufutter ausgeht, kann es in Intervallen gefüttert werden. Es muss dabei allerdings sichergestellt werden, dass es in der überwiegenden Zeit des Tages zur Verfügung steht. Weitere Details finden Tierhalter unter anderem auf der Webseite der ITW. Zweitens müssen Schweinehalter in der ITW ab 2021 mindestens einmal pro Jahr an fachspezifischen Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Damit gleicht die ITW die Kriterien für Schweine- und Geflügelhalter aneinander an. Drittens arbeiten Sauenhalter und Ferkelaufzüchter jetzt als Einheit: ITWFerkelaufzüchter dürfen ihre ITW-Ferkel nur noch von ITW-Sauenhaltern beziehen.

Übergangslösungen und Neueinstieg Bereits jetzt bieten rund 25 Prozent der ITW-Schweinemäster ihren Tieren Raufutter an, da sie von den positiven Effekten auf Tiergesundheit bzw. - verhalten überzeugt sind. Damit sich möglichst viele der aktuell teilnehmenden Schweinemäster auf die kommende Programmphase vorbereiten können, gibt es die Möglichkeit, das Kriterium „Raufutter“ bereits ab November 2020 zusätzlich umzusetzen und aus dem aktuellen Fonds ein erhöhtes Tierwohlentgelt zu erhalten. Die Anmeldung kann ab 15. September 2020 über den Bündler erfolgen. Sowohl neue als auch bereits teilnehmende Schweinemastbetriebe können sich ebenfalls ab September 2020 für die neue Programmphase anmelden. Bis zum 30. Juni 2021 erhalten die dafür zugelassenen Mastbetriebe das Tierwohlentgelt noch aus dem Fonds, anschließend als Aufpreis von ihrem Abnehmer. Neue Mäster, die diese Anmeldephase ab September nicht nutzen, können sich ab 1. Januar 2021 jederzeit anmelden. Sofern noch genügend finanzielle Mittel vorhanden sind, erhalten diese dann ebenfalls den Tierwohlaufpreis bis zum 30. Juni 2021 aus dem Fonds, anschließend vom Abnehmer der Schlachtschweine. Auch für bereits teilnehmende Ferkelerzeuger (Sauenhalter und Ferkelaufzüchter) startet ab September die Anmeldung für die neue Programmphase. Für neue Ferkelerzeuger startet die Anmeldung voraussichtlich im Februar 2021. Die ITW rät jedem interessierten Schweinehalter dazu, sich bei seinem Bündler frühzeitig über die Anforderungen, die Umsetzungstermine und den Anmeldezeitraum bezüglich der dritten ITW-Programmphase zu informieren. Geflügelhalter erfahren über ihre Vermarkter, ob und ab wann sie mitmachen können.

Alle Infos finden Landwirte hier.