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Förderung für Tierwohlställe: Verlängerte Antragsfrist tritt in Kraft
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Bundesministerin Julia Klöckner: "Landwirte, die ihre Ställe zum Wohl der Tiere umbauen, brauchen Planungssicherheit. Mit der Änderung der Förderrichtlinie habe ich dafür gesorgt, dass das Geld auch noch 2022 abgerufen werden kann. Das ist ein wichtiges Signal an alle Betriebe, die ihre Ställe kurzfristig tierwohlgerechter umbauen wollen. Und ich appelliere an die SPD, nicht länger die notwendige Anpassung des Baugesetzbuches zu blockieren."

Zum Programm:

Mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die im Februar 2021 in Kraft getreten ist, wird die Sauenhaltung im Deckzentrum und im Abferkelbereich neu geregelt. Ziel der Neuregelung ist es, den Tierschutz zu verbessern. Die Kastenstandhaltung im Deckzentrum abzuschaffen sowie der Bau von Bewegungsbuchten im Abferkelbereich kosten Geld. Um die Belastungen für die Betriebe bei der Umsetzung dieser Neuregelung abzufedern, hat Bundesministerin Julia Klöckner in den Verhandlungen zum Corona-Konjunkturpaket das Bundesprogramm zum Stallumbau erreicht.

Voraussetzungen:

Unter folgenden Voraussetzungen können die sauenhaltenden Betriebe in Deutschland einen Förderantrag für die Umsetzung der neuen Anforderungen an die Sauenhaltung stellen:

  • Die Förderintensität beträgt maximal 40 Prozent des Investitionsvolumens. Außerdem ist das Fördervolumen je Betrieb und Vorhaben auf maximal 500.000 Euro begrenzt.
  • Das Bauvorhaben darf nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sein.
  • Das Vorhaben muss bis Ende des Jahres 2022 abgeschlossen sein.
  • Förderfähig sind auch die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts.

Zeitplan:

Anträge können ab in Kraft treten der verlängerten Frist, am 17. April 2021, bis zum 30. September 2021 bei der zum BMEL gehörenden Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter www.ble.de/stallumbau gestellt werden. Vorhaben können bis Ende 2022 umgesetzt werden.

Weitere Details zur Antragstellung sind unter www.ble.de/stallumbau veröffentlicht. Auskunft erteilt die BLE außerdem unter der Rufnummer 0228/6845-2755 sowie per E-Mail an stallumbau[at]ble.de