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Futtermittelversorgung gesichert – Corona: Für optimale Arbeitsabläufe in Krisenzeit Lockerungen erforderlich
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Die Hersteller von Tiernahrung liefern auch in den aktuell schwierigen Zeiten genug Ware und sind damit zuverlässiger Partner für die Landwirte. Das bestätigt der Deutsche Verband Tiernahrung e. V. (DVT) nach einer Umfrage unter Mitgliedsfirmen. „Die Läger sind gefüllt, sodass auch weiterhin eine geregelte Versorgung zugesichert werden kann“, sagt DVT-Geschäftsführer Dr. Hermann-Josef Baaken. Zudem habe der europäische Verband der Mischfutterhersteller FEFAC gemeinsam mit den landwirtschaftlichen Verbänden COCERAL und FEDIOL die Bedeutung der Versorgung gegenüber der EU-Kommission zum Ausdruck gebracht und grenzüberschreitende Regelungen im EU-Warenverkehr befürwortet. Hierzu hat die EU-Kommission in der Zwischenzeit an die Mitgliedstaaten eine Empfehlung zum erleichterten Warenverkehr über die Grenze, unter anderem „Green Lanes“ abgegeben.

In einem Schreiben an den Krisenstab der Bundesrepublik Deutschland hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner noch einmal die vom DVT und anderen Verbänden geforderte Systemrelevanz des Agrar- und Ernährungssektors untermauert. Der DVT unterstreicht die Forderung, dass im Falle von Erkrankungen einzelner Beschäftigter Lösungen gesucht werden müssen, um Betriebsschließungen zu vermeiden, zumal BfR und EFSA darauf hinweisen, dass eine Übertragung von Coronaviren über Produkte und somit auch Futtermittel äußerst unwahrscheinlich ist. Baaken: „Die Branche hat sich im Falle von zwingend notwendigen Einschränkungen in der Produktion der gegenseitigen Solidarität für den Ersatz von Futtermittellieferungen versichert.“

Grundsätzlich haben die Futtermittelunternehmen Krisenpläne erstellt, die Hygienemaßnahmen weiter verschärft und versuchen, den persönlichen Kontakt weitestgehend zu vermeiden. Derzeit fehlt punktuell der Nachschub für notwendige Schutzausrüstungen (u. a. Atemschutz, Handschuhe, Schutzanzüge), da eine ganze Reihe von Futtermittelzusatzstoffen laut ihren Zulassungsverordnungen nur unter Verwendung von Schutzausrüstungen verarbeitet werden dürfen. Der DVT hat deshalb gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft für Wirkstoffe e. V. (AWT) beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft dafür geworben, bei einer entsprechenden Zuteilung im Rahmen der öffentlich „bewirtschafteten“ Kontingente die betroffenen Betriebe zu berücksichtigen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb aufrecht erhalten zu können.