Fachartikel
26.08.2010

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung: Welche Änderungen kommen auf die Schweinehalter zu?

Die im Jahre 2006 veröffentlichte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TNHV) legt die Grund¬steine für die Schweinehaltung in Deutschland. Für Neubauten, die nach dem 4. August 2006 genehmigt wurden, gilt die TNVO in vollem Umfang. Für bestehende Betriebe gibt es für einige Punkte Übergangs-regelungen bis zum 31.12.2012 oder einen späteren Zeitpunkt. Der Großteil der Über¬gangs-fristen endet jedoch zum Ende des Jahres 2012. Durch diese gesetzlichen Vor¬schriften werden in den nächsten beiden Jahren noch etliche Investi¬tionen auf einen großen Teil der deutschen Schweinehalter zukommen. Zudem hat die niedersächsische Regierung im Februar, andere Bundesländer werden folgen, neue Ausführungshinweise zur TNHV für die staatlichen Kontrolleure erlassen. Diese Aus-führungshinweise sollen helfen, bisher sehr unter¬schiedlich ausgelegte Bestim¬mungen einheitlicher fassen zu können.

 Im Folgenden sollen exemplarisch einzelne Punkte, die größere Investitionen in den Betrieben nach sich ziehen können, aufgezählt und Möglich-keiten zur Umsetzung aufgezeigt werden.

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