
OVID: Ölmühlen stoppen mit sofortiger Wirkung die Erhebung der Beiträge zur Absatzförderung
Mit seinem Urteil vom 3. Februar hat das Bundesverfassungsgericht das Absatzfondsgesetz als mit dem Grundgesetz als unvereinbar beurteilt.
Damit entfällt die Rechtsgrundlage für das System der zentralen Absatzförderung
in Deutschland mit Absatzfonds, CMA und ZMP. Als unmittelbare
Reaktion stoppen die Ölmühlen mit sofortiger Wirkung die Erhebung der
Beiträge zur Absatzförderung. Dies teilte der Verband der ölsaatenverarbeitenden
Industrie in Deutschland (OVID) in Berlin mit.
„Selbstverständlich akzeptieren wir dieses Urteil“, äußerte sich der 1.
Vorsitzende Wilhelm F. Thywissen. „Gleichwohl haben wir die erfolgreiche
Informationsarbeit der CMA im Zusammenhang mit der Absatzförderung von
Rapsöl sehr geschätzt. Es wird jetzt darauf ankommen, vergleichbare
Alternativen zu entwickeln.“
Die deutschen Rapsanbauer beteiligten sich jährlich mit einer Abgabe von
rund dreieinhalb Millionen Euro an der Absatzförderung. Diese Abgabe wurde
bisher über die Ölmühlen an die BLE abgeführt. Nach Auffassung von
Thywissen waren die letzten Jahre für Rapsproduzenten eine Erfolgsstory.
Jetzt werde es darum gehen, gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden
und dem Gesetzgeber die entstandene Lücke zu schließen und eine
Neuorganisation der Absatzförderung zu überdenken.