Foto: agrar-press


Futtermittel, Allgemeine Informationen Futtermittel
30.04.2010

Ölmühlen begrüßen Verschiebung des „Scharfstellens“ der Nachhaltigkeitsverordnung

Die ölsaatenverarbeitende Industrie begrüßt, dass der Zeitpunkt für das „Scharfstellen“ der Verordnungen zur nachhaltigen Produktion von Bioenergie verschoben worden ist.

Ölmühlen begrüßen Verschiebung des „Scharfstellens“ der Nachhaltigkeitsverordnung: „Dennoch drängt die Zeit und die Wirtschaft muss weiter mit Hochdruck an der Umsetzung der Verordnungen arbeiten“, so Petra Sprick, Geschäftsführerin des Verbandes der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland (OVID).

Obwohl die Nachhaltigkeitsverordnungen für Biostrom und Biokraftstoffe nun erst ab dem 1. Januar 2011 scharf geschaltet werden, müssen die Voraussetzungen bereits deutlich früher von den Wirtschaftsbeteiligten erfüllt werden. „Die Mineralölindustrie braucht einen Vorlauf von knapp zwei Monaten, um die Biokraftstoffe einzusetzen, so dass bereits ab Ende Oktober zertifizierte Ware von unseren Herstellern geliefert werden muss“, erklärt Sprick. Das bedeutet beispielsweise, dass für die komplette Rapsernte 2010, die bereits im Sommer diesen Jahres eingefahren wird, eine Selbsterklärung der Landwirte vorliegen muss.

Während bei Landwirten eine Selbsterklärung über die nachhaltige Produktion der Biomasse ausreicht, müssen sich der Landhandel und die landwirtschaftlichen Genossenschaften sowie die nachfolgenden Verarbeitungsbetriebe wie Ölmühlen und Biokraftstoffhersteller zertifizieren lassen.

Insgesamt sind das rund 3.000 sogenannte Schnittstellen in Deutschland, deren Zertifizierung zwischen einem und sechs Tagen dauert. Hinzu kommt die Zertifizierung der Ware aus der EU und aus Drittstaaten. Derzeit besitzen lediglich ein Zertifizierungssystem und sechs Zertifizierungsstellen eine Anerkennung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. „An diesen Zahlen wird deutlich, dass die Wirtschaftsbeteiligten keinen Gang zurückschalten können, um bis zum 1. Januar 2011 ausreichend zertifizierte Biomasse zu generieren. Es besteht jetzt aber eine realistische Chance, dies zu schaffen. Zudem werden durch die Verschiebung des Termins Marktverwerfungen innerhalb der EU verhindert“, kommentiert Sprick.

Neben den Biokraftstoffen gelten die angekündigten Änderungen auch für Pflanzenöle für Blockkraftheizwerke (BHKW). So soll für BHKW künftig auch die Altanlagenregelung gelten, d. h. Pflanzenöle, die in Blockkraftheizwerken eingesetzt werden, müssen nicht bereits ab dem 1. Juli 2010 eine THG-Mindesteinsparung von 35 Prozent aufweisen, um den NaWaRo-Bonus zu erhalten.