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Futtermittel, Allgemeine Informationen Futtermittel
09.02.2011

Maßnahmen für mehr Futtermittelsicherheit werden zügig umgesetzt

Dioxin-Vorfall: QS verschärft die Anforderungen. Das QS-System verschärft seine Anforderungen an die Futtermittelwirtschaft. Damit zieht die Wirtschaft im QS-System ohne Zeitverzug die Konsequenzen aus dem jüngsten Dioxin-Vorfall. Die von den QS-Fachbeiräten beschlossenen Änderungen sind einschneidend und werden unmittelbar umgesetzt.

Die Leitfäden für die Futtermittelwirtschaft und das Futtermittelmonitoring werden entsprechend ergänzt. Mit den beschlossenen Maßnahmen werden der gesamte Futtermittelsektor und die nachfolgende Lebensmittelkette künftig noch besser gegen Schwachstellen gesichert.

Ab dem 1. März 2011 gelten folgende, zusätzliche Anforderungen im QS-System:

  • Für Futterfette wird ein spezieller Kontrollplan eingeführt, der besonders Dioxin im Fokus hat.
  • Alle Futtermittelunternehmer müssen die Warenströme für Futtermittel und anderes Material in ihren Produktionsanlagen strikt trennen.
  • Sekundär- und Recyclingfette sowie Sammelfette (z.B. Altspeisefette) dürfen im QS-System nicht verarbeitet werden.
  • Mischfette/-öle und Mischfettsäuren dürfen nur in Anlagen be- und verarbeitet werden, in denen ausschließlich Lebens- und Futtermittel hergestellt werden. Stoffe, die nicht für den Lebens- und Futtermittelbereich bestimmt oder tauglich sind, dürfen nicht in denselben Anlagen verarbeitet werden.
  • Innerbetrieblich müssen sämtliche Informationen zur Rückverfolgbarkeit innerhalb von vier Stunden verfügbar sein. Außerdem müssen die Informationen zur Rückverfolgbarkeit elektronisch aufbereitet und übermittelt werden.
  • Die Sanktionen für Verstöße gegen die QS-Anforderungen werden verschärft. Betriebe der Stufe Futtermittelwirtschaft können bei schwerwiegenden Verstößen sofort gesperrt werden. Neu ist auch, dass Betriebe beim Vorliegen einer Gefahrenlage nicht mehr zwei, sondern bis zu vier Wochen gesperrt werden können.

Zum 1. Juli 2011 tritt zusätzlich folgende Änderung in Kraft:

  • Hersteller von Mischfetten und -ölen, die Fettsäuren und Mischfettsäuren verarbeiten, dürfen ihre Waren nur in den Verkehr bringen, wenn die Unbedenklichkeit hinsichtlich gesundheitsrelevanter Parameter durch Untersuchungsergebnisse nachgewiesen ist. Das bedeutet, dass diese speziellen Futtermittel vor ihrer Verwendung freigeprobt werden müssen, u.a. auf Dioxine, Schwermetalle und Rückstände von Pflanzenschutzmitteln.