Jedes Ei verrät wo es herkommt
Seit dem 1. Januar 2004 gilt die gesetzliche Regelung zur EU- einheitlichen Eierkennzeichnung. Auf jedem Ei müssen die � Art der Legehennenhaltung� und das Herkunftsland per Ziffer ersichtlich sein. Die Regelung gilt für jeden Legehennenhalter ab einer Größe von 350 Legehennen.
Ein Blick aufs Ei genügt
Die erste Ziffer gibt Aufschluss über das Haltungssystem. 0 steht für die ökologische Erzeugung, 1 für die Freilandhaltung, 2 für Boden- und 3 für die Käfighaltung. Nach der Nummer gibt das Länderkürzel Auskunft über das Herkunftsland des Eies. Die nach dem Länderkürzel folgenden Nummern dienen der Identifizierung des Betriebes. Bei Bedarf kann somit die Rückverfolgbarkeit der Eier bis in den Legehennenstall erfolgen.
Offene Deklaration für bewusste Kaufentscheidungen
Mit der neuen Eierkennzeichnung wird seit Beginn des Jahres 2004 europaweit eine einheitliche Kennzeichnung im Sinne der Verbraucheraufklärung umgesetzt.
Handel und Verbraucher können sich beim Kauf bewusst für das Angebot aus heimischer Erzeugung entscheiden.
Auf der Grünen Woche 2004 können sich die Verbraucher noch bis zum 25.01.04 am Stand der CMA über die neue gesetzliche Regelung informieren.
Quelle: Pressemitteilung CMA