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Futtermittel, Rapsextraktionsschrot
05.02.2010

Glucosinolatgehalt in Rapsfuttermitteln: Entscheidendes Qualitätskriterium in der Tierernährung

Rapsextraktionsschrot (RES) und Rapskuchen (RK) - in der Fütterung des Wiederkäuers weitgehend etabliert – stoßen auf Vorbehalte unter den Schweinehaltern aufgrund der Glucosinolate (GSL) als Risiko für Futteraufnahmeminderungen.

Neuere Versuche mit RES aber auch mit RK haben ergeben, dass Mastschweine Konzentrationen der GSL bis zu einem Bereich von 1 bis 2 mmol/kg Alleinfutter vertragen, ohne dass sich die Futteraufnahme, die Gewichtszunahmen sowie der Futteraufwand und die Wirtschaftlichkeit verschlechtern. Definiert man einen Höchstgehalt der GSL in der Futterration von 1,5 mmol/kg, so würden Rapsfuttermittel mit 10 mmol GSL je kg und weniger davon bis zu 15 % in der Schweinemastration ermöglichen, mehr GSL in Rapsfuttermitteln würden deren Anteile im Mischfutter verringern. Der GSL Gehalt der Rapsfuttermittel wird zum einen von der Verarbeitung und hier vor allem durch das Toasten bestimmt, zum anderen vom Ausgangsgehalt der in der Ölmühle verarbeiteten Saat. Bei unterstellt 50 % mittlerem Abbau der GSL in der Verarbeitung kann man Rapssaat (und das daraus zu erwartende Extraktionsschrot!) in 4 Qualitäten einteilen: mit weniger als 10 mmol GSL/kg als gut, mit 10 bis 15 mmol GSL/kg als befriedigend, mit >15 bis 20 mmol GSL/kg als noch akzeptabel und mit über 20 mmol GSL/kg als inakzeptabel. Die Mischfutterbetriebe sollten zertifizierte Rapsfuttermittel mit höchstens 20 mmol GSL/kg von den Ölmühlen beziehen. Das setzt voraus, die Ölmühlen akzeptieren als 00 Ware nur Konsumraps mit einer Obergrenze von 18 mmol GSL/kg. Eine solche Qualitätskette würde über die bisherigen Vorgaben in Form der Sortenzulassung per Gesetz und über die „quasi-Anbauverpflichtung“ von 00-Saatgut hinausgehen und damit die Stellung der Rapsfuttermittel auf dem Markt stärken.

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