
Getreide ordnungsgemäß lagern - Teil 7
Getreide ist ein hochwertiges Nahrungs- und Futtermittel.
Die Sorgfalt im Sinne einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft darf sich allerdings nicht nur auf die acker- und pflanzenbaulichen Maßnahmen beschränken. Genauso wichtig ist es, sich damit zu beschäftigen, was mit der sorgfältig produzierten Ware im Getreidelager passiert. Im Rahmen rechtlicher Bestimmungen kommt dem Landwirt eine noch höhere Verantwortung bezüglich der hygienischen Beschaffenheit der von ihm erzeugten, gelagerten und in der Fütterung seiner landwirtschaftlichen Nutztiere eingesetzten Futtermittel zu. Hierfür muß ein ausgefeiltes Hygienemanagement erarbeitet und konsequent im Betrieb umgesetzt werden.
Dieses bezieht sich auf die Ernte, den Transport, die Konservierung und die Lagerung. Das Getreidelager muß von der baulichen Beschaffenheit her grundsätzlich den Anforderungen für eine sachgerechte Lagerung entsprechen: es muß gut zu reinigen sein, eine Kondenswasserbildung muß ausgeschlossen sein, Vorratsschädlinge müssen zu bekämpfen sein und Nager und Vögel müssen fernzuhalten sein. Das einzulagernde Getreide muß entweder trocken genug (unter 14 % Wassergehalt) oder andersartig konserviert sein. Die Bildung von Mykotoxinen muß durch geeignete Maßnahmen auf dem Feld und im Lager unterbunden werden.