Getreide ordnungsgemäß lagern - Teil 6
Maßnahmen für ordnungsgemäße Lagerung
Getreide sollte vor der Einlagerung gereinigt werden. In der Positivliste für Einzelfuttermittel ist die sogenannte „Schwarzreinigung“ vorgesehen, das heißt die mechanische Befreiung von Schwarzbesatz wie pilzgeschädigte, verdorbene Körner incl. Mutterkorn, Staub und sonstige feste Bestandteile. Grundsätzlich gilt auch unter den eingangs geschilderten Verpflichtungen: Ausputzgetreide und Getreidereinigungsabfälle dürfen nicht verfüttert werden!
Die Silos und Lagerräume müssen gründlich gereinigt werden. Die Auswahl der Lagerräume sollte sorgfältig erfolgen, fugenfreie Böden und Wände sind unbedingte Voraussetzung. Die Kondenswasserbildung muß vermieden werden, Getreide darf nicht an Aussenwänden, Stützpfeilern oder Wasserleitungen gelagert werden. Kornkäfer, Milben und andere genannte Vorratsschädlinge sind vor der Einlagerung zu bekämpfen. Für die Anwendung chemischer Mittel sind jedoch teilweise spezielle Genehmigungen erforderlich. Hier sollte die Beratung des Pflanzenschutzdienstes in Anspruch genommen werden. Es darf nur lagerfähiges Getreide (entweder unter 14 % Wassergehalt oder anders konserviert) eingelagert werden.
Während der Lagerung sind regelmäßige Kontrollen des Getreides notwendig. Diese beziehen sich insbesondere auf die Temperatur im Getreidestapel (Verwendung von Stockthermometern oder elektronischen Temperaturmessgeräten). Wasserdampfentwicklung in der Nähe von Getreide muß vermieden werden. Es sollte dafür gesorgt sein, dass zum Entfernen von Feuchtigkeit aus dem Getreidestapel die Möglichkeit der Belüftung durch Gebläse oder Umlauf besteht.




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