30.10.09 - Spezial

Getreide ordnungsgemäß lagern - Teil 5

Von: Dr. Jürgen Weiß

Schimmelpilze vermeiden

Bezüglich der Pilztoxinproblematik kann heute von einem hohen Problembewusstsein bei allen Betroffenen ausgegangen werden. Dies ist auch gut so, die vorgenannten Probleme dürfen darüber jedoch nicht vergessen werden.

Bei Fusarien sind Feld- und Lagerpilze zu unterscheiden. Das wichtigste Toxin von Lagerpilzen ist  das Ochratoxion, das u.a. bei Schweinen zu Nierenschäden, Wachstumsstörungen, Durchfällen, Leberschäden und Immunschwäche führen kann. Durch optimale Lagerungsbedingungen muß die Vermehrung von Lagerpilzen und damit u.a. die Ochratoxinbildung unbedingt unterbunden werden.

Feldpilze befallen das Getreide dagegen bereits auf dem Halm und bilden dort ihre Toxine. Die bekanntesten sind  Deoxynivalenol  (DON) und Zearalenon (ZEA).

Für diese beiden Toxine gibt es Orientierungswerte, die vom Bonner Landwirtschaftsministerium im Jahr 2000 im Rahmen des §3 des deutschen Futtermittelgesetztes herausgegeben worden sind. Sie sind als Hilfestellung bei der Anwendung des Minimierungsprinzips bezüglich der Mykotoxin-Konzentrationen in Futtermitteln zu verstehen und sollen sicherstellen, dass unter üblichen Produktionsbedingungen weder Leistung noch Tiergesundheit negativ beeinflusst werden. Mit diesen Orientierungswerten sollen das durch kontaminierte Futtermittel verbleibende Risiko abgeschätzt und Konsequenzen für die praktische Fütterung abgeleitet werden können.

Das von der EU in jüngster Zeit neu beschlossene Verschneidungsverbot  bezieht sich auf die futtermittelrechtlich festgelegten Höchstgehalte für Unerwünschte Stoffe. Wird ein Höchstgehalt  in einem Futtermitteln überschritten, darf dieses nicht mehr verwendet werden, auch wenn in der Gesamtmischung oder der Gesamtration  der betroffenen Höchstgehalt dann unterschritten würde (Verdünnungsprinzip). Von den Mykotoxinen ist bisher für Aflatoxin B1 ein Höchstgehalt festgelegt und somit kommt hier das Verschneidungsverbot zum Tragen. Da Aflatoxin krebserregend ist, gelten für diesen Stoff allerdings schon lange diese strengen gesetzlichen Regelungen. Die Orientierungswerte für DON und ZEA sind nicht diesen Höchstgehalten gleichzusetzten. Sie beziehen sich nicht auf Einzelfuttermittel sondern auf die Tagesration der Tiere. Insofern gilt das Verschneidungsverbot  bei überhöhten DON- und ZEA-Gehalten im Getreide nicht. Erst wenn hierfür Höchstgehalte im futtermittelrechtlichen Sinn festgelegt werden, kommt dieses Problem auch auf die landwirtschaftlichen Betriebe zu.

Da es über 300 verschiedene Pilztoxine gibt, muß beim Nachweis von DON und ZEA davon ausgegangen werden, dass auch noch andere, sich auf die Gesundheit der Tiere negativ auswirkende Toxine vorhanden sein können. Insofern sollten höhere Gehalte an diesen beiden Toxinen immer auch als Alarmsignal einer unnatürlich hohen mikrobiellen Besiedlung des Getreides registriert  und geeignete Vermeidungsstrategien eingeleitet werden.

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