
Foto: Peter Berndgen
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Der aktuelle Management-Tipp - Tierärztliche Betreuungsverträge
Die Produktion und Vermarktung von Fleisch- und Fleischwaren ist ein komplexer und mehrstufiger Prozess. Für den landwirtschaftlichen Betrieb bietet die Qualität und Sicherheit, das QS-System, verschiedene Leitfäden und Checklisten. Ein wesentlicher Bestandteil ist auch ein tierärztlicher Betreuungsvertrag. Laut QS muss jeder Tierhalter seinen Bestand durch einen Tierarzt betreuen lassen.
Dieses Betreuungsverhältnis muss durch einen schriftlichen Vertrag vereinbart werden. Hierzu bietet die QS einen neuen Mustervertrag, der ab dem 01.01.2012 verwendet werden muss. Die Vorlage für einen Betreuungsvertrag in der Schweine- und Rinderhaltung finden Sie unter folgendem Link
http://www.vzf-gmbh.de/index.php?option=com_content&task=blogsection&id=8&Itemid=53