Gesundheit
25.08.2006

DBV-Appell an alle Schaf- und Rinderhalter

Blauzungenkrankheit auch in Deutschland aufgetreten

Angesichts weiterer Fälle der anzeigenpflichtigen Blauzungenkrankheit in den Niederlanden, Belgien und Deutschland appelliert der Deutsche Bauernverband (DBV) an alle Halter von Schafen, Rindern und anderen Wiederkäuern, beim Auftreten von Krankheitssymptomen umgehend ihren Tierarzt zu informieren sowie das zuständige Veterinäramt. Infizierte Tiere zeigen häufig erhöhte Temperaturen in Verbindung mit vermehrter Speichelbildung und geröteten Mundschleimhäuten. Die Zunge schwillt an und wird blau. Für den Menschen ist der Erreger der Blauzungenkrankheit nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

Die Blauzungenkrankheit wurde (Stand 22.08.2006) auf 20 Betrieben in den Niederlanden, 15 Betrieben in Belgien und 9 Betrieben in Deutschland bestätigt. Betroffen ist die Region um Maastricht, Lüttich und Aachen. In der Stadt Aachen, in den Kreisen Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg und im Rhein-Erft-Kreis gilt ein generelles Verbringungsverbot für Wiederkäuer (Kerngebiet). Dieses zunächst erlassene generelle Verbringungsgebot wurde inzwischen auf die Nachtstunden begrenzt. Sofern die Tiere mit einem zugelassenen Insektizid behandelt werden, kann vom Aufstallungsgebot abgesehen werden.

Aus dem anfangs eingerichteten Sperr- und Beobachtungsgebiet wurde jetzt eine gemeinsame 150-Kilometerzone geschaffen. Innerhalb dieser Zone dürfen Wiederkäuer zwar transportiert werden, aus dieser Zone heraus ist ein Verbringen dagegen verboten. Schlachttiere dürfen jedoch mit Einzelgenehmigung der zuständigen Behörde in das übrige Bundesgebiet verbracht werden.

Auf der jüngsten Bund-Länder-Sitzung, an der der DBV teilnahm, wurden weitergehende Ausnahmen von dem Verbringungsverbot aus der 150-Kilometer-Zone angekündigt. So soll bereits in dieser Woche (34.) ein Verbringen innerhalb der 150-Kilometer-Zone auch grenzüberschreitend in die benachbarten EU-Mitgliedsstaaten erlaubt sein. Ebenso soll mit Genehmigung der Behörden der Schlachttiertransport aus der Zone heraus in andere Mitgliedsstaaten unter restriktiven Bedingungen möglich werden.

Quelle: Pressemeldung DBV