03.06.2005

Bundesverband bäuerlicher Hähnchenerzeuger sieht Änderungsbedarf

Stellungnahme zum Entwurf der EU-Hähnchenhaltungsrichtlinie

Kurzfristig legte die EU-Kommission einen ersten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern vor. Der Bundesverband bäuerlicher Hähnchenerzeuger begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der EU-Kommission, Gemeinschaftsvorschriften zur Haltung von Hähnchen zu erlassen. Zu unterschiedlich oder auch bisweilen überhaupt nicht wurde die Hähnchenaufzucht auf Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten bislang tierschutzrechtlich geregelt. Auf Basis eigener Erfahrungen mit den seit 1999 geltenden Bundeseinheitlichen Eckwerten kann die Aussage der EU-Kommission nur nachdrücklich bestätigt werden, dass durch ein gutes Tierhaltungsmanagement, die Gesundheit und Haltung der Hähnchen verbessert werden können. Dennoch ist der nun vorgelegte erste Entwurf einer Hähnchenhaltungsrichtlinie noch in den wichtigen Punkten, nämlich der Rechtsform und der Besatzdichteregelung, anzupassen, um tatsächlich das gesteckte Ziel der europaweiten Verbesserung der Bedingungen in der Hähnchenaufzucht zu erreichen.

Verordnung statt Richtlinie!
Dringend notwendig ist es, anstelle der Rechtsform einer Richtlinie den Verordnungsweg mit der verbindlichen und unmittelbaren Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu wählen. Europaweit erfolgt die Hähnchenaufzucht in einem standardisierten System der Bodenhaltung in geschlossenen Ställen. Die als Begründung für den Weg einer Richtlinie angeführte Notwendigkeit, Vorschriften zu erlassen, die spezifischen nationalen Umständen Rechnung tragen, ist nicht haltbar. Viel stärker zu gewichten ist die Möglichkeit, durch eine verbindliche EU-Verordnung in allen 25 Mitgliedstaaten schnell einen einheitlich hohen Tierschutzstandard zu etablieren. Damit können Marktstörungen und eine Divergenz nationaler Rechtsvorschriften vermieden und der berechtigten Forderung der Verbraucher nach umfassender Sicherstellung des Wohlbefindens der Hähnchen Ausdruck gegeben werden. Wie sollte ansonsten die Überlegung der EU-Kommission zur Tierschutzetikettierung von Geflügelfleisch Realität werden, wenn nicht in allen Mitgliedstaaten die Hähnchenaufzucht einheitlichen Vorgaben folgt?

Zum Erlass einer Hähnchenhaltungsverordnung ist die EU-Kommission ausdrücklich zu ermuntern und sie sollte auch den Mut haben, den bislang bei anderen Tierarten beschrittenen � falschen und längst überholten � Weg, tierschutzrechtliche Gemeinschaftsvorschriften über eine Richtlinie zu regeln, nun endlich zu verlassen.

Besatzdichteregelungen sind zu überarbeiten
Inhaltlicher Natur bedarf es dringend einer Überarbeitung bei den Regelungen zur Besatzdichte. Der konzeptionelle Ansatz ist umzukehren, und zwar dahingehend, dass von einer höheren Besatzdichte, 38 kg/m² oder eher noch 42 kg/m², auszugehen ist. Bei Nichteinhaltung der spezifischen Anforderungen an die Haltungsumwelt und an die Tierkontrolle wird der Tierhalter mit einer geringeren Einstallung von Tieren bis hin zu einem Besatz von 30 kg/m² Nutzfläche bestraft. Nur so kann der gewünschte Anreiz geschaffen werden, zu jeder Zeit und in jedem Durchgang den Tieren optimale Bedingungen für eine gesunde und tiergerechte Aufzucht zu bieten. In dem vorgelegten Richtlinienvorschlag völlig unberücksichtigt bleibt auch der Aspekt der Variabilität der biologischen Leistungen. Gerade die Schaffung einer optimalen Haltungsumwelt führt zu biologischen Leistungen, die über die starren Gewichtsgrenzen hinausgehen. Für diese besondere Leistung sollte der Tierhalter nicht bestraft werden. Änderungsbedarf auf Bundes- und EU-Ebene deutlich machen Der Vorstand des Bundesverbandes bäuerlicher Hähnchenerzeuger wird kurzfristig in Abstimmung mit dem Bundesverband der Geflügelschlachtereien die vorgeschlagenen Regelungen zur Hähnchenhaltung weiter im Detail prüfen und seine Position gegenüber der Bundesregierung vertreten und auf EU-Ebene in die a.v.e.c., dem europäischen Geflügelschlachtereiverband, und in die COPA/COGEGA, dem europäischen Zusammenschluss der Bauernverbände und der Raiffeisenorganisationen, einbringen.

Quelle: BUNDESVERBAND BÄUERLICHER HÄHNCHENERZEUGER E.V.