Bessere Transparenz der Haltungsform - die neue Eierkennzeichnung
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Dr. Gerald Thalheim, ermutigt die deutsche Geflügelwirtschaft, die mit der Kennzeichnung verbundene Transparenz der Haltungsformen als Chance zu nutzen.
Deutliche Impulse erwartet der Agrarpolitiker mit der neuen Eierkennzeichnung, die in Deutschland mit dem Legehennenbetriebsregistergesetz umgesetzt wird. Ab dem 1. Januar 2004 sind EU-weit alle Eier der Güteklasse A auf der Eierverpackung mit der Haltungsform und auf dem Ei mit einem Erzeugercode zu kennzeichnen, aus dem eindeutig Haltungsform und Herkunft hervorgehen. Eine dem Konsumenten verständliche Kennzeichnung der Eier sei eine wichtige Voraussetzung für eine bewusste Kaufentscheidung zugunsten der Eier aus Boden- und Freilandhaltung. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Kennzeichnung auch für Betriebe unter 350 Tieren vorzuschreiben, die ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten wollen. Ausgenommen davon sind Direktvermarkter und Vermarkter auf Wochenmärkten. Angesichts dieses auch von der Wirtschaft geforderten Vorgehens sei die Haltung der Sächsischen Staatsregierung unverständlich, die aus nicht nachvollziehbaren Gründen diese Regelung ablehnt.
Der Agrarpolitiker forderte die Geflügelhalter auf, die Fördermöglichkeiten für die Umstellung von Käfighaltung auf alternative Haltungsformen stärker in Anspruch zu nehmen. Er räumte allerdings ein, dass die bisher geringe Inanspruchnahme der Mittel mit der begrenzten Nachfrage nach Freilandeiern zusammenhängt.
Bei Eiern und Geflügelfleisch ergäben sich mit dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zusätzliche Chancen, die es zu nutzen gelte. Die Europäische Kommission erwarte im Bereich der tierischen Produktion langfristige Stärken der alten EU-Landwirtschaft. Zudem sei es bei den Beitrittsverhandlungen gelungen, nur mit fünf Ländern Übergangsregelungen für die Anwendung der EU-Tierschutznormen ausschließlich für den Bereich der Legehennenhaltung zu vereinbaren. Diese beträfen nur einen kleinen Teil des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Tierschutz und ließen daher keine Wettbewerbsverzerrungen zulasten der derzeitigen EU-Erzeuger erwarten, so Thalheim.
Quelle: Pressemitteilung BMVEL