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Futtermittel
29.06.2009

Anforderungen zum Einsatz von Futterharnstoff

Neues ZDL-Merkblatt Futtermittel-Zusatzstoffe

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsorga­nisationen im Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft (ZDL) ein Merkblatt zum Einsatz von Futterharnstoff erstellt. Damit steht Landwirten ein praxisgerechtes Konzept zur Erfüllung der Anforderungen der Futtermittel-Hygieneverordnung zur Verfügung. Die Futtermittel­hygiene-Verordnung (EG Nr. 183/2005) verpflichtet Landwirte, die Futtermittel-Zusatzstoffe oder Vormischungen nach Anhang II einsetzen, die Anforderungen eines HACCP-Konzeptes einzuhalten. Um diese Auflagen allen Verwendern von Harnstoff in der Rinderfütterung verständlich und deutlich zu machen, hat der ZDL ein Merkblatt entwickelt, dass nach intensiver Prüfung durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und den zuständigen Länderministerien nun auch die Akzeptanz der Kontrollbehörden findet.